Kundeninformation

Gefahrstofflagerung

Die Gefahrstoffzentrum (GSZ) Kaiserslautern GmbH besitzt eine Genehmigung (siehe Anhang) zur Lagerung von chemischen Produkten nach BImSchG i. V. m. 4. BImSchV Anhang Nr. 9.35. Damit sind wir berechtigt mehr als 1000 t giftige, sehr giftige, brennbare Stoffe oder Zubereitungen zu lagern. Aufgrund der Menge an gefährlichen Stoffen sind wir ein Betriebsbereich mit erweiterten Pflichten nach der 12. BImSchV (Störfallverordnung). Unser Sicherheitsbericht ist jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich.
Die Einlagerung erfolgt nach dem VCI-Lagerkonzept, das die zu lagernden Stoffe und Zubereitungen entsprechend ihren Gefahrenmerkmalen in sogenannte Lagerklassen (LGK) einstuft. Folgende Lagerklassen werden im Gefahrstoffzentrum gelagert:

LGK Bescheibung Label
3 Entzündbare flüssige Stoffe
4.1B Entzündbare feste Stoffe
5.1A Stark oxidierende Stoffe
5.1B Oxidierende Stoffe
5.1C Ammoniumnitrat und ammoniumhaltige Zubereitungen
5.2 Organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe
6.1A Brennbare, akut toxische Stoffe
6.1B Nichtbrennbare akut toxische Stoffe
8A Brennbare ätzende Stoffe
8B Nichtbrennbare ätzende Stoffe
10-13 Sonstige brennbare und nichtbrennbare Stoffe

VON DER LAGERUNG IM GEFAHRSTOFFZENTRUM KAISERSLAUTERN SIND FOLGENDE STOFFGRUPPEN GENERELL AUSGESCHLOSSEN:

  • LGK 1: explosive Stoffe
  • LGK 2 A: verdichtete, verflüssigte oder unter Druck stehende Gase
  • LGK 2 B: Druckgaspackungen (Aerosolpackungen)
  • LGK 4.1 A: entzündliche feste Stoffe (2. SprengStoffV: Lagergruppen I-III)
  • LGK 4.2: selbstentzündliche Stoffe
  • LGK 4.3: Stoffe die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
  • LGK 6.2: ansteckungsgefährliche Stoffe
  • LGK 7: radioaktive Stoffe

LAGERUNG VON EINZELSTOFFEN ANHANG I DER STÖRFALLVERORDNUNG

Bei der Lagerung von Stoffen die als Einzelstoff im Anhang I der Störfallverordnung genannt sind und unter eine der Lagerklassen fallen, die bei uns gelagert werden, besteht bei entsprechender Vorbereitungszeit die Möglichkeit einer Einlagerung. Eventuell sind eine Erweiterung des Sicherheitsberichts und eine Anzeige bei der Behörde einen Monat vor Einlagerung notwendig.