Gefahrstofflagerung

lagerung

Die Gefahrstoffzentrum (GSZ) Kaiserslautern GmbH besitzt eine Genehmigung (siehe Anhang) zur Lagerung von chemischen Produkten nach BImSchG i. V. m. 4. BImSchV Anhang Nr. 9.35. Damit sind wir berechtigt mehr als 1000 t giftige, sehr giftige, brennbare Stoffe oder Zubereitungen zu lagern. Aufgrund der Menge an gefährlichen Stoffen sind wir ein Betriebsbereich mit erweiterten
Pflichten nach der 12. BImSchV (Störfallverordnung). Unser Sicherheitsbericht ist jederzeit für die
Öffentlichkeit zugänglich.
Die Einlagerung erfolgt nach dem VCI-Lagerkonzept, das die zu lagernden Stoffe und Zubereitungen
entsprechend ihren Gefahrenmerkmalen in sogenannte Lagerklassen (LGK) einstuft. Folgende
Lagerklassen werden im Gefahrstoffzentrum gelagert:

LGK Beschreibung Label
3 Entzündbare flüssige Stoffe flame
4.1B Entzündbare feste Stoffe flame
5.1A Stark oxidierende Stoffe flme
5.1B Oxidierende Stoffe flme
5.1C Ammoniumnitrat und ammoniumhaltige Zubereitungen flme
5.2 Organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe flme
6.1A Brennbare, akut toxische Stoffe kopfakutflame
6.1B Nichtbrennbare akut toxische Stoffe kopfakut
8A Brennbare ätzende Stoffe flame
8B Nichtbrennbare ätzende Stoffe
10-13 Sonstige brennbare und nichtbrennbare Stoffe

Von der Lagerung im Gefahrstoffzentrum Kaiserslautern sind folgende Stoffgruppen generell ausgeschlossen:

· LGK 1: explosive Stoffe
· LGK 2 A: verdichtete, verflüssigte oder unter Druck stehende Gase
· LGK 2 B: Druckgaspackungen (Aerosolpackungen)
· LGK 4.1 A: entzündliche feste Stoffe (2. SprengStoffV: Lagergruppen I-III)
· LGK 4.2: selbstentzündliche Stoffe
· LGK 4.3: Stoffe die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
· LGK 6.2: ansteckungsgefährliche Stoffe
· LGK 7: radioaktive Stoffe

Lagerung von Einzelstoffen Anhang I der Störfallverordnung

Bei der Lagerung von Stoffen die als Einzelstoff im Anhang I der Störfallverordnung genannt sind und unter eine der Lagerklassen fallen, die bei uns gelagert werden, besteht bei entsprechender Vorbereitungszeit die Möglichkeit einer Einlagerung. Eventuell sind eine Erweiterung des Sicherheitsberichts und eine Anzeige bei der Behörde einen Monat vor Einlagerung notwendig.