CHROMSÄURE VERARBEITUNG ZUKUNFTSSICHER SCHON JETZT!

Durch unsere einzigartige Betriebsgenehmigung als Multifunktionsanlage nach BImSchG in Verbindung mit der 4. BImSchV Anhang Nr. 9.35 erfüllen wir die Voraussetzungen für die erweiterten Pflichten nach der 12. BImSchV (Störfallverordnung) und setzen bereits heute die von REACh geforderten, streng kontrollierten Bedingungen im Umgang mit und bei der Verarbeitung von Chromtrioxid (CrO3) um und können Ihnen eine zukunftssichere Verarbeitung über Mitte 2018 hinaus garantieren.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns bitte direkt an!